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Die individuellen Datenschutzgesetze der Bundesländer / das Bundesdatenschutzgesetz schreiben
für die öffentlichen Stellen / den privatwirtschaftlichen Sektor das Führen eines Verzeichnisses vor, in dem alle datenverarbeitenden Verfahren geführt und näher beschrieben werden.
Darüberhinaus wird Jedemann (!)
das Recht auf kostenlose Auskunft über die Art und den Zweck der gespeicherten Daten eingeräumt.
Mit dem Ziel der Standardisierung der Verfahrensverzeichnisse / -registraturen wurden in jedem Bundesland Formulare
entwickelt, auf denen alle charakterisierenden Angaben zu datenverarbeitenden Verfahren vermerkt und somit der Aufbau eines solchen Verzeichnisses erleichtert werden soll. Der Arbeitsaufwand für diese Verfahrensverwaltung in
Papierform ist jedoch erheblich, besonders wenn man Aktualisierungen und die Beantwortung von Anfragen der Betroffenen berücksichtigt.
An diesem Punkt setzt die Software EasyDSV an: EasyDSV ist eine datenbankbasierte
Software, die die Verwaltung aller datenverarbeitenden Verfahren in Ihrem Hause mit minimalem Aufwand ermöglicht. Die Aktualisierung von sich ändernden Verfahren ist kinderleicht - selbst die Beantwortung von Anfragen der
Betroffenen kann mit Hilfe der integrierten Recherchefunktion in kürzester Zeit erfolgen.
Auf Knopfdruck können die Informationen über verwaltete Verfahren auf das im Rahmen des jeweils geltenden Datenschutzgesetzes
entwickelte Formular gedruckt werden.
Aufgrund der zum Teil nicht unerheblichen Unterschiede der einzelnenLandesdatenschutzgesetze untereinander sowie gegenüber dem Bundesdatenschutzgesetz liegt die Software
EasyDSV für jedes Bundesland in einer speziellen, den gesetzlichen Gegebenheiten entsprechenden Version sowie in einer Bundesdatenschutzversion vor.
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